Maltas neue Niederlassungsbestim-mungen für vermögende Einzelpersonen ab 15. September 2011
Finanzminister Tonio Fenech orientierte heute die Presse über die neuen Bestimmungen zum Erwerb von Immobilien durch ausländische Personen:
Der Mindestpreis für den Erwerb einer Immobilie für nicht in Malta ansässige Ausländer muss mindestens € 116.000 betragen und mit einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung € 400.000. |
Kauf einer Ferienwohnung/Ferienhaus
Ausländer, die keinen Wohnsitz in Malta haben dürfen i.R. nicht mehr als eine Immobilie in Malta und Gozo besitzen. Der Mindestkaufpreis (indexiert) beträgt zur Zeit € 116.000. Für den Kauf benötigt man eine Bewilligung vom Finanzministerium
Kauf von Immobilien für Vermietung und/oder Investment
In speziell ausgewiesenen Gebieten, in denen mehr als eine Immobilie erworben werden kann, sind zur Zeit:
- Fort Cambridge
- Fort Chambray
- Kempinski Residences
- Metropolis
- Portomaso
- Ta' Monita
- Tas-Sellum Residence
- Tigne Point
Diese Immobilien können ohne Bewilligung vermietet werden.
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Kauf/Miete einer Wohnung oder Haus als Wohn- & Steuersitz in Malta
Bedingungen für die Bewerber einer Niederlassung (Permanent Residence).
- Die Antragssteller müssen eine Immobilie auf den Maltesischen Inseln mit einem Wert von nicht weniger als € 400.000 kaufen oder eine Immobilie für nicht weniger als € 20.000 pro Jahr mieten, die Immobilie hat den Hauptwohnsitz zu sein
- Die Antragssteller müssen für sich und ihre Angehörigen eine private Kranken-versicherung abgeschlossen haben
- Der Antragsteller muss über genügende und regelmässige Einkünfte verfügen, welche ausreichen um sich und seinen Angehörigen den Lebensunterhalt zu bestreiten.
- Die Höhe der zu zahlenden Steuern beträgt jährlich mindestens € 20.000 zuzüglichje € 2.500 für jede weitere im Haushalt lebende Person.
- Alle Anträge müssen von einem maltesischen professionellen Steuerberater dem Ministerium für Finanzen eingereicht werden.
- Als Einwohner können Sie in Malta arbeiten oder ein eigenes Geschäft betreiben, die Steuern auf diesen Einkünften betragen 35%.
Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta
Malta hat auch für unseren Kundenkreis wichtigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen:
- Deutschland
- Luxemburg
- Österreich
- Schweiz (in Ausarbeitung *
* Die Schweiz und Malta unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen
Bern, 25.02.2011 - Die Schweiz und Malta haben heute in Rom ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das DBA trägt zur positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei und enthält auch Bestimmungen über den Informationsaustausch entsprechend dem international geltenden Standard.
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