Infos über Malta Ferien in Malta Englisch lernen Freizeit in Malta Wohnen & Arbeiten Contact Impressum

Bestimmungen für Ausländer, die eine Immobilie in Malta erwerben

Immobilien erwerben
- Was spricht für Malta
- Bestimmungen für   Ausländer
- Kaufabwicklung
Wohnsitz in Malta
Firma gründen in Malta
Arbeiten in Malta
Wissenswertes
 
 
 
Bookmark and Share
 
 
 
 

Maltas neue Niederlassungsbestim-mungen für vermögende Einzelpersonen ab 15. September 2011

Finanzminister Tonio Fenech orientierte heute die Presse über die neuen Bestimmungen zum Erwerb von Immobilien durch ausländische Personen:

Der Mindestpreis für den Erwerb einer Immobilie für nicht in Malta ansässige Ausländer muss mindestens € 116.000 betragen und mit einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung € 400.000.

Kauf einer Ferienwohnung/Ferienhaus

Ausländer, die keinen Wohnsitz in Malta haben dürfen i.R. nicht mehr als eine Immobilie in Malta und Gozo besitzen. Der Mindestkaufpreis (indexiert) beträgt zur Zeit € 116.000. Für den Kauf benötigt man eine Bewilligung vom Finanzministerium

Kauf von Immobilien für Vermietung und/oder Investment

In speziell ausgewiesenen Gebieten, in denen mehr als eine Immobilie erworben werden kann, sind zur Zeit:

  • Fort Cambridge
  • Fort Chambray
  • Kempinski Residences
  • Metropolis
  • Portomaso
  • Ta' Monita
  • Tas-Sellum Residence
  • Tigne Point

Diese Immobilien können ohne Bewilligung vermietet werden.

 

 

 

Trennstrich hoch

Kauf/Miete einer Wohnung oder Haus als Wohn- & Steuersitz in Malta

Bedingungen für die Bewerber einer Niederlassung (Permanent Residence).

  • Die Antragssteller müssen eine Immobilie auf den Maltesischen Inseln mit einem Wert von nicht weniger als € 400.000 kaufen oder eine Immobilie für nicht weniger als € 20.000 pro Jahr mieten, die Immobilie hat den Hauptwohnsitz zu sein
  • Die Antragssteller müssen für sich und ihre Angehörigen eine private Kranken-versicherung  abgeschlossen haben
  • Der Antragsteller muss über genügende und regelmässige Einkünfte verfügen, welche ausreichen um sich und seinen Angehörigen den Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Die Höhe der zu zahlenden Steuern beträgt jährlich mindestens  € 20.000 zuzüglichje € 2.500 für jede weitere im Haushalt lebende Person.
  • Alle Anträge müssen von einem maltesischen professionellen Steuerberater dem Ministerium für Finanzen  eingereicht werden.
  • Als Einwohner  können Sie in Malta arbeiten oder ein eigenes Geschäft betreiben, die Steuern auf diesen Einkünften betragen 35%.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta

Malta hat auch für unseren Kundenkreis wichtigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen:

  • Deutschland
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz (in Ausarbeitung *

* Die Schweiz und Malta unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen
Bern, 25.02.2011 - Die Schweiz und Malta haben heute in Rom ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das DBA trägt zur positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei und enthält auch Bestimmungen über den Informationsaustausch entsprechend dem international geltenden Standard.

 


     
Werbebanner Immobilien Malta
externe links
Personenfreizügigkeit Schweiz–EU - Erwerb von Immobilien in der EU
>> www.ch.ch
tr
PDF-Publikationen über die Personenfreizügigkeit mit der EU
>> www.admin.ch
tr
Wohnung/Haus kaufen
Malta Immobilien
>> Link zur Webseite
immobilien-malta.ch
tr
>> Link zur Datenbank
für die Suche von Wohnungen & Häusern in Malta
tr