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Kaufabwicklung
Wie bei uns auch üblich, wird vor einem beabsichtigten Kauf Ihrer Immobilie ein Vorvertrag (Convenium) zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen
- Diese Vereinbarung verpflichtet beide Seiten zum Kauf/Verkauf der Immobilie zu den vereinbarten Bedingungen und Konditionen
- Alle Vereinbarungen und Verträge werden in Englisch verfasst.
- Mit der Unterschrift des Vorvertrages muss 10% des Kaufpreises beim Notar oder Makler (je nach Wunsch) hinterlegt werden. Diese Anzahlung verfällt zugunsten des Verkäufers, wenn der Käufer den Abschluss des Kaufs ohne gültigen Rechtsgrund verhindert.
- Der Vorvertrag (Convenium) gilt für 3 Monate (gesetzlich vorgeschrieben), wenn nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird
- Nach Unterzeichnung des Vorvertrages wird der Notar die notwendigen Nachforschungen bezüglich der Immobilie ausführen, so dass das Objekt rechtsmässig erworben werden kann und er wird eine Kaufgenehmigung beim Finanzministerium einholen
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- Nachdem der Notar sichergestellt hat, dass die Immobilie rechtsmässig erworben werden kann und alle erforderlichen Genehmigungen (Finanz-ministerium) eingetroffen sind, wird der endgültige Kaufvertrag erstellt
Folgende Gebühren werden bei einem Immobilienkauf erhoben:
- Stempel Gebühr 5% (1% hiervon werden beim Unterzeichnen des Vorvertrages gezahlt)
- Notariatsgebühren rund 1%
- Registrierung und Nachforschungen ab € 233 je nach Maklerangebot
- Gebühren an das Finanzministerium rund € 233
- Die oben genannten Gebühren werden vom Käufer bezahlt. Maklergebühren hingegen werden vom Verkäufer übernommen.
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