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Mit einer Niederlassungsbewilligung für vermögende Einzelpersonen ab 15. September 2011
Vermögende Einzelpersonen, welche von diesen neuen Bestimmungen profitieren können:
- EU Bürger (Ausnahme Maltesische Staatsangehörige)
- Staatsangehörige von Island, Norwegen und Fürstentum Liechtenstein
- Staatsangehörige der Schweiz (für Schweizer Staatsangehörige gelten die gleichen Bedingungen wie für EU-Bürger)
Steuerliche Anreize und Abgaben
- Eine niedrige pauschale Einkommens-besteuerung von 15% auf ausländischen Einkünften, welche nach Malta überwiesen werden, Pflichtbetrag mindesten € 20.000 jährlich, nach Befreiung der Doppelbesteuerung
- Doppelsteuerabkommen mit vielen Staaten (keine Steuern auf im Ausland erzielten Einkommen)
- Keine Grundstücksteuern, kein Eigenmietwert, keine Erbschaftssteuern, keine Kapitalgewinnsteuer
Beachten Sie bitte dazu auch die Seite
>> Bestimmungen für Ausländer
Normale Besteuerung
Wenn Sie über 183 Tage in Malta leben sind Sie in Malta steuerpflichtig. Zu versteuern haben Sie aber nur die Einkünfte und Veräusserungsgewinne, die Sie in Malta generieren, sowie Einkommens-Überweisungen aus dem Ausland nach Malta. Ihre nicht in Malta erworbenen und überwiesenen Einkünfte sind nicht in Malta zu versteuern. Ausländische Veräusserungs-gewinne, auch wenn Sie nach Malta überwiesen werden, müssen nicht versteuert werden. Die geltenden Steuersätze (Steuertarif 2011) sind jedoch die normalen Tarife der Einkommensteuer für Einwohner, die wie folgt sind:
| Verheiratet |
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| Einkommen in € |
Tax Rate |
| 0 - 11,900 |
steuerfrei |
| 11,901 - 21,200 |
15% |
| 21,201 - 28,700 |
25% |
| über 28,701 |
35% |
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| Alleinstehend |
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| Einkommen in € |
Tax Rate |
| 0 - 8,500 |
steuerfrei |
| 8,501 - 14,500 |
15% |
| 14,501 - 19,500 |
25% |
| über 19,501 |
35% |
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Keine jährliche Besteuerung auf der Immobilie in Malta
Wenn Sie eine Immobilie in Malta besitzen, werden keine Steuern oder ein zusätzlicher Eigenmietwert in Malta erhoben.
- Keine Vermögenssteuer
- Keine Erbschaftssteuer
- spezielle Einkomenssteuern
- 5% Unternehmensbesteuerung (je nach Art der Unternehmung)
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Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta
Malta hat auch für unseren Kundenkreis wichtigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen:
- Deutschland
- Luxemburg
- Österreich
- Schweiz (in Ausarbeitung) *
* Die Schweiz und Malta unterzeichnen ein Doppelbesteuerungsabkommen
Bern, 25.02.2011 - Die Schweiz und Malta haben heute in Rom ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das DBA trägt zur positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei und enthält auch Bestimmungen über den Informationsaustausch entsprechend dem international geltenden Standard.
Weiterführende und detailliertere Informationen zur neuen Malta Permanent Resident Scheme erhalten Sie auf der Webseite von unserem Finanz- und Steuerberater John Huber:
www.johnhubermalta.com
oder übder die normale Versteuerung (Personal Tax):
www.johnhubermalta.com
oder direkt von seiner Kanzlei:
email: eMail
Telefon: +356 7949 7997 |
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Unter dem Titel «Leben und Arbeiten in Malta» verfasste Sabine Cassar-Alpert nützliche Tipps und wertvolle Informationen zur Aufenthalts-genehmigung, Alltags-leben, Bildung, Arbeitssuche und Firmengründungen usw.
ISBN 978-3-939338-34-5
Erhältlich in der Schweiz bei www.buch.ch |
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